Rechtsprechung
   LG Hamburg, 07.03.2016 - 318 O 374/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,58721
LG Hamburg, 07.03.2016 - 318 O 374/15 (https://dejure.org/2016,58721)
LG Hamburg, Entscheidung vom 07.03.2016 - 318 O 374/15 (https://dejure.org/2016,58721)
LG Hamburg, Entscheidung vom 07. März 2016 - 318 O 374/15 (https://dejure.org/2016,58721)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,58721) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 311 Abs 2 BGB, § 241 Abs 2 BGB, § 280 Abs 1 BGB
    Schadensersatzansprüche wegen Verletzung vorvertraglicher Aufklärungspflichten im Zusammenhang mit der Beteiligung an einem Schiffsfond

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (25)

  • BGH, 23.04.2012 - II ZR 75/10

    Prospekthaftung: Nichteintritt der prognostizierten Nettodurchschnittsverzinsung

    Auszug aus LG Hamburg, 07.03.2016 - 318 O 374/15
    Ob ein Prospekt unrichtige oder unvollständige Angaben enthält, ist nach dem Gesamtbild zu beurteilen, das sich bei einer von dem Anleger zu erwartenden sorgfältigen und eingehenden Lektüre des Prospekts ergibt (BGH, Urteil vom 23.10.2012 - II ZR 294/11, ZIP 2013, 315, Rn. 10, zitiert nach juris; Urteil vom 23.04.2012 - II ZR 75/10, NJW-RR 2012, 1312, Rn. 13, zitiert nach juris).

    Die Unvertretbarkeit einer Prognose kann nicht ex post damit begründet werden, dass diese nicht eingetroffen sei (BGH, Urteil vom 23.04.2012 - II ZR 75/10, NJW-RR 2012, 1312, Rn. 17, zitiert nach juris).

    Prognosen sind hierbei nach den bei der Prospektherstellung gegebenen Verhältnissen und unter Berücksichtigung der sich abzeichnenden Risiken zu erstellen (BGH, Urteil vom 23.04.2012 - II ZR 75/10, NJW-RR 2012, 1312, Rn. 17, zitiert nach juris; Urteil vom 27.10.2009 - XI ZR 337/08, NJW-RR 2010, 115, Rn. 19, zitiert nach juris).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH ist dabei für eine Prognose, die - insbesondere für einen Zeitraum von 25 Jahren - mit erheblichen Risiken verbunden ist, von einem Prospektherausgeber zu erwarten, dass er aus den Erfahrungen der Vergangenheit vorsichtig kalkulierend in die Zukunft schließt (BGH, Urteil vom 23.04.2012 - II ZR 75/10, NJW-RR 2012, 1312, Rn. 17, zitiert nach juris).

    Ein Prospektfehler kann nicht dadurch dargelegt werden, dass der Anleger vorträgt, dass sich die im Prospekt enthaltene Prognose nicht erfüllt hat (BGH, Urteil vom 23.04.2012 - II ZR 75/10, NJW-RR 2012, 1312, Rn. 17, zitiert nach juris).

  • BGH, 09.07.2013 - II ZR 9/12

    Kapitalanlagegesellschaft: Vorvertragliche Aufklärungspflicht des

    Auszug aus LG Hamburg, 07.03.2016 - 318 O 374/15
    a) Nach der Rechtsprechung des BGH ist derjenige, der nach dem Beteiligungskonzept Vertragspartner der Anleger werden soll, dem Anleger nach Grundsätzen vorvertraglicher Haftung schadensersatzpflichtig, wenn und soweit er seiner Verpflichtung zur Aufklärung der Anleger als seinem zukünftigen Vertragspartner über alle für einen Beitritt wesentlichen Punkte, insbesondere auch die negativen Umstände der Anlage, schuldhaft nicht genügte (BGH, Urteil vom 09.07.2013 - II ZR 9/12, WM 2013, 1597, Rn. 26, zitiert nach juris).

    In einer Kommanditgesellschaft - auch in der Publikumskommanditgesellschaft - wird die Kommanditistenstellung grundsätzlich durch den Abschluss eines Aufnahmevertrages mit den übrigen der Gesellschaft bereits angehörenden Gesellschaftern erlangt (BGH, Urteil vom 09.07.2013 - II ZR 9/12, WM 2013, 1597, Rn. 27, zitiert nach juris; Urteil vom 23.04.2012 - II ZR 211/09, ZIP 2012, 1231, Rn. 23, zitiert nach juris; Urteil vom 01.03.2011 - II ZR 16/10, NJW 2011, 1666, Rn. 7, zitiert nach juris m.w.N.).

    Keine der Beklagten gehörte zu den Altgesellschaftern, die nach der Gründung der Gesellschaft rein kapitalistisch beigetreten sind, auf die Vertragsgestaltung und die Beitrittsverhandlungen und -abschlüsse erkennbar keinerlei Einfluss hatten und daher nicht zur Aufklärung beitretender Anleger verpflichtet waren (vgl. BGH, Urteil vom 09.07.2013 - II ZR 9/12, WM 2013, 1597, Rn. 28, zitiert nach juris).

    Nach der Rechtsprechung des BGH steht die mittelbare Beteiligung über eine Treuhandkommanditistin der Annahme eines Vertragsschlusses mit den Gründungsgesellschaftern jedoch nicht entgegen, wenn die Gesellschafter nach den Angabe im Prospekt und in dem dort abgedruckten Gesellschaftsvertrag wie unmittelbar an der Gesellschaft beteiligte Kommanditisten behandelt werden sollen (BGH, Urteil vom 09.07.2013 - II ZR 9/12, WM 2013, 1597, Rn. 30 f., zitiert nach juris; Urteil vom 23.04.2012 - II ZR 211/09, NZG 2012, 744, Rn. 10, zitiert nach juris; Urteil vom 13.07.2006 - III ZR 361/04, ZIP 2006, 1631, Rn. 10, zitiert nach juris).

  • BGH, 14.05.2012 - II ZR 69/12

    Kapitalanlagegeschäft: Haftung des Gründungsgesellschafters einer

    Auszug aus LG Hamburg, 07.03.2016 - 318 O 374/15
    Dies gilt nach ständiger Rechtsprechung des BGH auch, wenn über den Beitritt zu einem Fonds unter Verwendung von Prospekten verhandelt wird (BGH, Urteil vom 14.05.2012 - II ZR 69/12, WM 2012, 1298, Rn. 12, zitiert nach juris; Urteil vom 14.07.2003 - II ZR 202/02, ZIP 2003, 1536, Rn. 25, zitiert nach juris; Palandt/Grüneberg, BGB, 75. Auflage, § 311 Rdnr. 71).

    Als Gründungskommanditisten der Fondsgesellschaft traf die Beklagten die Pflicht, einem Beitrittsinteressenten für seine Beitrittsentscheidung ein zutreffendes Bild über das Beteiligungsobjekt zu vermitteln und ihn über alle wesentlichen Umstände, die für seine Anlageentscheidung von spezieller Bedeutung sein können, insbesondere über die mit der angebotenen speziellen Beteiligungsform verbundenen Nachteile und Risiken vollständig und verständlich aufzuklären (BGH, Urteil vom 14.05.2012 - II ZR 69/12, Rn. 10, zitiert nach juris).

    Er muss sich das Fehlverhalten von Personen, die er mit den Verhandlungen zum Abschluss des Beitrittsvertrages ermächtigt hat, zurechnen lassen (BGH, Urteil vom 14.05.2012 - II ZR 69/12, NJW-RR 2012, 1316, Rn. 11, zitiert nach juris).

  • BGH, 27.10.2009 - XI ZR 337/08

    "Optimistische Erwartung" als Grundlage einer Anlageempfehlung

    Auszug aus LG Hamburg, 07.03.2016 - 318 O 374/15
    Prognosen sind hierbei nach den bei der Prospektherstellung gegebenen Verhältnissen und unter Berücksichtigung der sich abzeichnenden Risiken zu erstellen (BGH, Urteil vom 23.04.2012 - II ZR 75/10, NJW-RR 2012, 1312, Rn. 17, zitiert nach juris; Urteil vom 27.10.2009 - XI ZR 337/08, NJW-RR 2010, 115, Rn. 19, zitiert nach juris).

    Auch eine optimistische Erwartung der Prognose einer zukünftigen Entwicklung darf zugrunde gelegt werden, solange die die Erwartung rechtfertigenden Tatsachen sorgfältig ermittelt sind und die darauf gestützte Prognose der künftigen Entwicklung aus damaliger Sicht vertretbar ist (BGH, Urteil vom 27.10.2009 - XI ZR 337/08, NJW-RR 2010, 115, Rn. 22, zitiert nach juris).

  • BGH, 23.04.2012 - II ZR 211/09

    Prospekthaftung: Haftung der Gründungsgesellschafter eines geschlossenen

    Auszug aus LG Hamburg, 07.03.2016 - 318 O 374/15
    In einer Kommanditgesellschaft - auch in der Publikumskommanditgesellschaft - wird die Kommanditistenstellung grundsätzlich durch den Abschluss eines Aufnahmevertrages mit den übrigen der Gesellschaft bereits angehörenden Gesellschaftern erlangt (BGH, Urteil vom 09.07.2013 - II ZR 9/12, WM 2013, 1597, Rn. 27, zitiert nach juris; Urteil vom 23.04.2012 - II ZR 211/09, ZIP 2012, 1231, Rn. 23, zitiert nach juris; Urteil vom 01.03.2011 - II ZR 16/10, NJW 2011, 1666, Rn. 7, zitiert nach juris m.w.N.).

    Nach der Rechtsprechung des BGH steht die mittelbare Beteiligung über eine Treuhandkommanditistin der Annahme eines Vertragsschlusses mit den Gründungsgesellschaftern jedoch nicht entgegen, wenn die Gesellschafter nach den Angabe im Prospekt und in dem dort abgedruckten Gesellschaftsvertrag wie unmittelbar an der Gesellschaft beteiligte Kommanditisten behandelt werden sollen (BGH, Urteil vom 09.07.2013 - II ZR 9/12, WM 2013, 1597, Rn. 30 f., zitiert nach juris; Urteil vom 23.04.2012 - II ZR 211/09, NZG 2012, 744, Rn. 10, zitiert nach juris; Urteil vom 13.07.2006 - III ZR 361/04, ZIP 2006, 1631, Rn. 10, zitiert nach juris).

  • BGH, 22.03.2011 - II ZR 271/08

    Zur Haftung von Treugebern einer Kommanditgesellschaft

    Auszug aus LG Hamburg, 07.03.2016 - 318 O 374/15
    Nach der Rechtsprechung des BGH (Urteile vom 22.03.2011 - II ZR 271/08, Rn. 28 f., zitiert nach juris; II ZR 224/08, Rn. 28 f., zitiert nach juris; II ZR 215/09, Rn. 30 f., zitiert nach juris) ist der Hinweis auf das Entstehen einer persönlichen Haftung der im Handelsregister eingetragenen Kommanditisten und für den Beteiligungstreuhänder für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft, soweit die Einlagen der Kapitalanleger aus Liquiditätsüberschüssen der Gesellschaft zurückgezahlt werden, ausreichend.
  • BGH, 06.12.2012 - III ZR 66/12

    Haftung bei Kapitalanlageberatung: Anforderungen an die Schlüssigkeit und

    Auszug aus LG Hamburg, 07.03.2016 - 318 O 374/15
    Das Gericht hat bereits erhebliche Bedenken, ob der Kläger hinsichtlich des Beratungssachverhalts überhaupt hinreichend zum konkreten Fallgeschehen (darunter auch Angaben zu seinem Vorwissen und der Anbahnungssituation) vorgetragen hat, da sich sein Vortrag im Wesentlichen aus einer abstrakten Aufzählung von Risiken in Form von Stichpunkten beschränkt, die der Berater, Herr B., nicht erwähnt habe, ohne dass deutlich wird, wie die Beratung abgelaufen ist (vgl. zu den Anforderungen an die Schlüssigkeit und Substantiiertheit der Darlegung des Anlegers zu dem von ihm geltend gemachten Pflichtverletzungen des Anlageberaters BGH, Urteil vom 06.12.2012 - III ZR 66/12, NJW-RR 2013, 296, zitiert nach juris).
  • BGH, 29.07.2014 - II ZB 1/12

    Kapitalanlegermusterverfahren zur Klärung der Art und Weise der

    Auszug aus LG Hamburg, 07.03.2016 - 318 O 374/15
    Im Prospekt muss nur über solche Risiken aufgeklärt werden, mit deren Verwirklichung ernsthaft zu rechnen ist oder die jedenfalls nicht nur ganz entfernt liegen (BGH, Beschluss vom 29.07.2014 - II ZB 1/12, WM 2014, 2040, Rn. 31, zitiert nach juris; Urteil vom 23.07.2013 - II ZR 143/12, ZIP 2013, 1761, Rn. 12, zitiert nach juris).
  • BGH, 26.02.2013 - XI ZR 345/10

    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Richterliche Schätzung des entgangenen

    Auszug aus LG Hamburg, 07.03.2016 - 318 O 374/15
    Wurde der Anleger von dem Vermittler ordnungsgemäß mittels Übergabe eines fehlerfreien Prospektes aufgeklärt, nimmt er die Informationen jedoch nicht zur Kenntnis, geht das grundsätzlich zu seinen Lasten (BGH, Urteil vom 26.02.2013 - XI ZR 345/10, BKR 2013, 283, Rn. 33, zitiert nach juris).
  • BGH, 24.04.2014 - III ZR 389/12

    Prospekthaftung bei Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds:

    Auszug aus LG Hamburg, 07.03.2016 - 318 O 374/15
    Enthält der Emissionsprospekt für einen geschlossenen Immobilienfonds Hinweise darauf, dass für die Anteile kein geregelter Zweitmarkt bestehe, dass sich die Veräußerung regelmäßig nur für den Notfall empfehle und der Verkaufspreis sowohl über als auch unter dem Nominalwert des Anteils liegen könne, so ist dies ausreichend, um einen verständigen Anleger auf die Schwierigkeiten der Verwertung hinzuweisen (BGH, Urteil vom 24.04.2014 - III ZR 389/12, NJW-RR 2014, 1075, Rn. 14, zitiert nach juris).
  • BGH, 09.11.2009 - II ZR 16/09

    Senkung der Anforderungen an Prospekthinweise zu § 172 Abs. 4 HGB

  • BGH, 22.03.2011 - II ZR 224/08

    Zur Haftung von Treugebern einer Kommanditgesellschaft

  • BGH, 23.07.2013 - II ZR 143/12

    Beteiligung an einer Kapitalanlagegesellschaft: Pflicht zur Aufklärung über

  • BGH, 22.03.2011 - II ZR 215/09

    Zur Haftung von Treugebern einer Kommanditgesellschaft

  • BGH, 17.09.2015 - III ZR 393/14

    Nachweis einer fehlerhaften Anlageberatung beim Erwerb einer Beteiligung an einem

  • BGH, 18.09.2012 - XI ZR 344/11

    Zur Haftung für fehlerhaften Prospekt aus § 13 VerkProspG aF

  • BGH, 13.12.2011 - II ZB 6/09

    Kapitalanleger-Musterverfahren: Prüfungskompetenz des Rechtsbeschwerdegerichts

  • BGH, 01.03.2011 - II ZR 16/10

    Beitritt zu einer Publikumskommanditgesellschaft: Auslegung der Annahmeerklärung

  • BGH, 12.12.2013 - III ZR 404/12

    Aufklärungspflichten des Treuhänders gegenüber den künftigen Kapitalanlegern:

  • BGH, 13.07.2006 - III ZR 361/04

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen von Kapitalanlegern gegen einen

  • BGH, 07.07.2003 - II ZR 18/01

    Umfang der Aufklärungspflicht des Treuhandgesellschafters gegenüber künftigen

  • BGH, 14.07.2003 - II ZR 202/02

    Umfang der Aufklärungspflicht der Gründungskommanditisten

  • BGH, 27.11.2012 - XI ZR 384/11

    Zur Widerruflichkeit des Erwerbs von "Lehman-Zertifikaten" im Fernabsatz

  • BGH, 23.10.2012 - II ZR 294/11

    Prospekthaftung bei geschlossenem Immobilienfonds: Erfordernis der eindeutigen

  • BGH, 24.02.2015 - XI ZR 202/13

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Aufklärungspflichten bei Vorkenntnissen

  • LG Hamburg, 08.07.2016 - 302 O 274/15

    Prospekthaftung im weiteren Sinne wegen Beteiligung an einem Schiffsfonds:

    Im Prospekt müssen nicht etwa alle am Markt vorhandenen Anlagestrategien mit sämtlichen Vor- und Nachteilen hinsichtlich der Risikostruktur dargestellt werden (LG Hamburg Urt.v. 07.03.2016, 318 O 374/15).

    Nicht jeder Hafen kann von den größten existierenden Containerschiffen angelaufen werden und nicht jede Handelsroute bietet ein ausreichendes Transportvolumen, um die größten Containerschiffe auszulasten (vgl. LG Hamburg Urt.v. 07.03.2016, 318 O 374/15).

    Dies ist schon deshalb unrichtig, weil selbst bei steigender Gesamttonnage durch Schiffsneubauten der Anstieg der Gesamtkapazität durch die Abwrackung von Containerschiffen zumindest verlangsamt würde (vgl. LG Hamburg Urt.v. 07.03.2016, 318 O 374/15).

  • OLG Stuttgart, 08.05.2019 - 20 Kap 1/17

    Lloyd Flottenfonds X: Musterentscheid ist ergangen - Musterkläger ohne Erfolg

    Nach dem unbestrittenen Vortrag der Musterbeklagten wurde die MS Newark jedenfalls in den Jahren 2006 bis 2009 auf Routen zwischen China und dem Mittleren Osten eingesetzt, die MS Miami war an der US-Ostküste, dem Mittelmeer und Indien eingesetzt (siehe auch Bericht der Geschäftsführung 2015, MK 10, S. 3; und 2013, MK 4, S. 2; dazu auch LG Hamburg, Urt. v. 07.03.2016, 318 O 374/15, juris, Rn. 51; ebenso Urt. v. 08.07.2016, 302 O 274/15, juris, Rn. 80).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht